33,6 Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG), durch das di… BMF vom 10.11.2015 (BStBl I S. 877), Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter BMF vom 19.4.1971 (BStBl I S. 264), Ertragsteuerliche Behandlung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter BMWF vom 21.3.1972 (BStBl I S. 188), Steuerrechtliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes beim Leasing-Geber BMF vom 22.12.1975, Ertragsteuerliche Behandlung von Teilamortisations-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter BMF vom 23.12.1991 (BStBl 1992 I S. 13), Lebensversicherungen (Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005), Vertragsänderungen bei Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall im Sinne des § 10 Abs. geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG und zum Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22. Der Altersentlastungsbetrag beträgt 17,6% des Arbeitslohnes (14.000 € abzüglich Versorgungsbezüge 6.000 € = 8.000 €), das sind 1.408 €, höchstens jedoch 836 €. Leider können Arbeitgeber ihn nicht direkt bei der Lohnabrechnung und der Lohnsteuer­anmeldung berücksichtigen, da sie sie sonstigen Einkünfte ihres Arbeitnehmers nicht kennen. EStG § 24a, Altersentlastungsbetrag. gewährt, der vor dem Beginn des Kj., in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. 5 EStG dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen, sind in die Berechnung des Altersentlastungsbetrags nicht einzubeziehen. Info zum Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) Der Altersentlastungsbetrag wird Steuerpflichtigen gewährt, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie ihr Einkommen bezogen haben, das 64. gewährt, der vor dem Beginn des Kj., in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Altersentlastungsbetrag. 1.520 Dezember 2012 (BStBl 2017 II S. 1232 und 1265) BMF vom 30.11.2017 (BStBl I S. 1619), Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software) BMF vom 18.11.2005 (BStBl I S. 1025), Bewertung des Vorratsvermögens gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 2a EStG – Lifo-Methode BMF vom 12.5.2015 (BStBl I S. 462), Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch – Auszug –, Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben BMF vom 15.12.1981 (BStBl I S. 878), DBA/Ausländische Besteuerung/Steuerabzug nach § 50a EStG, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. § 24a EStG – Altersentlastungsbetrag. 10,4 April 2006 (BStBl I S. 353) und des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. 2028 Juni 2011 (BStBl I S. 627) BFH-Urteile vom 14. 3Sind in den Einkünften neben Leibrenten auch andere wiederkehrende Bezüge i. S. d. § 22 Nr. § 24a Einkommensteuergesetz (EStG) - Altersentlastungsbetrag. Oktober 2009 (VIII R 46/07 – BStBl 2010 II S. 964) BMF vom 27.10.2010 (BStBl I S. 1204), Absetzungen für Abnutzung eines in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers aktivierten Mehrwerts für ein bewegliches Wirtschaftsgut; Anwendung des BFH-Urteils vom 20. Die Tabelle in § 24a S. V EStG gibt die Prozentsätze an, die von der Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag anzusetzen sind in Abhängigkeit des jeweiligen Veranlagungszeitraums. 0,8 Mai 1999 – VIII R 72/96 – (BStBl 2002 II S. 722) und vom 15. 2Kapitalerträge, die nach § 32d Abs. 2 Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht: 1. Ziel ist es, Arbeitnehmereinkünfte im Alter gerechter zu besteuern und Ungleichheiten gegenüber Leibrenten oder Beamtenpensionen abzubauen (letztere werden durch den Versorgungsfreibetrag begünstigt). vergleichen. Lebensjahr vollendet hatte. 28,8 Gesetzliche Grundlage ist § 24a EStG. Dezember 2017 – IX R 7/17 – und vom 20. 3 EStG zu kürzen. des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind, höchstens jedoch ein Betrag von 3 720 DM im Kalenderjahr. Wenn das Geburtsdatum der 01.01. ist, wird der Altersentlastungsbetrag im selben Jahr gewährt. 2009 I S. 3950, BStBl 2010 I S. 2), Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG; BFH vom 2. 2010 2034 1 EStG enthalten, ist der Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. November 1996 (BStBl 1998 II S. 328), Verhältnis des § 15 Abs. Dezember 2011 (BStBl 2017 II S. 1226), 26. 1.140 25,6 Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der bei der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen wird (§ 24a EStG). 2027 2017 1 und § 43 Abs. Im VZ 2019 wurden erzielt: Der Altersentlastungsbetrag beträgt 40 % des Arbeitslohns (14.000 € abzüglich Versorgungsbezüge 6.000 € = 8.000 €), das sind 3.200 €, höchstens jedoch 1.900 €. 2032 2016 3 EStG zu kürzen. 2037 I S. 1102, BStBl I S. 650) BMF vom 12.3.2010 (BStBl I S. 239) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 22.6.2010 (BStBl I S. 597), Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlich tätigen Betrieben nach § 6 Abs. I S. 774, BStBl I S. 536) BMF vom 18.11.2009 (BStBl I S. 1326) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 15.11.2012 (BStBl I S. 1099), Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen BMF vom 5.6.2014 (BStBl I S. 835), Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen BMF vom 24.1.2018 (BStBl I S. 272), Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring BMF vom 18.2.1998 (BStBl I S. 212), Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b, § 9 Absatz 5 und § 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG; BMF vom 6.10.2017 (BStBl I S. 1320), Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Absatz 2a EStG BMF vom 7.3.2018 (BStBl I S. 309), Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten; sog. Der Altersentlastungsbetrag wird abgezogen von der Summe der Einkünfte, wodurch sich danach der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt. 22,4 Oktober 2003 – IV R 13/03 – (BStBl II S. 985) BMF vom 17.11.2004 (BStBl I S. 1064), Etragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten BMF vom 22.8.2005 (BStBl I S. 845), Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten, Anwendung der Vereinfachungsregelungen auf ähnliche Sachverhalte; BMF-Schreiben vom 22. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung werden für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags nicht berücksichtigt, weil ihre Summe negativ ist (– 1.500 € + 500 € = – 1.000 €). 4Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden. Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). 1 Bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrags sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht um den Freibetrag nach § 13 Abs. 2,4 2Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht: Eiserne Verpachtung BMF vom 21.2.2002 (BStBl I S. 262), Steuerliche Gewinnermittlung; Zweifelsfragen zur bilanziellen Behandlung sog. November 2005 – I R 110/04 – (BStBl 2007 II S. 251) BMF vom 28.3.2007 (BStBl I S. 297) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 11.3.2008 (BStBl I S. 496), Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Ausübung des Verpächterwahlrechts gemäß R 139 Abs. 4,8 5 EStR BMF vom 17.10.1994 (BStBl I S. 771), Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden beim Besitzunternehmen für das Vorliegen einer personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Anwendung der BFH vom 21. Lebensjahr vollendet hatte. 2025 Die rechtliche Grundlage für den Altersentlastungsbetrag bildet § 24a EStG. § 24a Satz 2 Nummer 4 EStG in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom … März 2018 – X R 25/15 – (BStBl 2019 II S. 191) BMF vom 3.4.2019 (BStBl I S. 254), Anwendung des § 10 Abs. 11Bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrags sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht um den Freibetrag nach § 13 Abs. 152 § 24a EStG – Altersentlastungsbetrag 1 Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem … November 1999 (BStBl I S. 959) Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 30. 2024 1 und 2 EStG) hier: Voraussetzungen für den Ansatz von Festwerten sowie deren Bemessung BMF vom 8.3.1993 (BStBl I S. 276), Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung; Änderung des § 5 Absatz 1 EStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 15. 3,2 5Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: 2008 Keine Einbeziehung von Kapitalerträgen nach §§ 32d Abs. 0,0, 1.824 2022 3 EStG auf Fahrvergünstigung der ... Vorteil aus früherem Dienstverhältnis, Fahrtvergünstigungen, Rabattfreibetrag. 30,4 2 AO BMF vom 16.7.2012 (BStBl I S. 686), Auszug aus dem EStG 2002 in der am 31.12.2004 geltenden Fassung, Verzeichnis der ausländischen Versicherungsunternehmen, denen die Erlaubnis zum Betrieb eines nach § 10 Abs. Bei Ehe-/Lebenspartnern ist jeder für sich zu betrachten, auch wenn sie zusammen veranlagt werden (§ 24a Satz 4 EStG). 228 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften, 2. Lebensjahr vollendet hat. Lebensjahr vollendet. 2013 Januar 2014; Anwendung bei der Gewinnermittlung BMF vom 23.12.2014 (BStBl 2015 I S. 26), Eigener Aufwand des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung von Betriebsgebäuden auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück; BFH-Urteil vom 9. 2026 1Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. Lebensjahr vollendet hat (§ 24a EStG). Juni 2008 (BStBl II S. 960 und 968) und Anpassung an die Änderungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 BMF vom 16.5.2012 (BStBl I S. 595), Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gemäß § 13a EStG; Neuregelung für die Wirtschaftsjahre 2015 ff. Februar 2014 – IX R 42/13 - (BStBl 2015 II S. 633) und vom 8. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. EStG § 24a Altersentlastungsbetrag II. Sichere dir jetzt die perfekte Prüfungsvorbereitung! 646 1.444 Allgemeines (1) 1 Bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrags sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht um den Freibetrag nach § 13 Abs. R 24a. § 24a Altersentlastungsbetrag 1 Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. 2023 Altersentlastungsbetrag. 36,8 418 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970), Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (geschlossene Fonds) BMF vom 20.10.2003 (BStBl I S. 546), Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung BMF vom 8.10.2004 (BStBl I S. 933), Einkunftsermittlung bei im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften BMF vom 29.4.1994 (BStBl I S. 282), Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Mietobjekts oder nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht; Anwendung der BFH-Urteile vom 21. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers. 190 5 EStG, Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung nach Einlage von zuvor zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzten Wirtschaftsgütern; Anwendung der Urteile des BFH vom 18. 2033 1 Satz 1 EStG BMF vom 30.5.1997 (BStBl I S. 627), Anwendungsschreiben § 15b EStG BMF vom 17.7.2007 (BStBl I S. 542), Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 5 EStG in den ... Altersentlastungsbetrag: Ermittlung der positiven Summe der Einkünfte unter ... Altersentlastungsbetrag; Verlustausgleich; Positive Summe der Einkünfte - ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). 836, 722 Nicht-DBA-Gebieten mit Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Wertpapierveräußerungsgewinne, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen, Verzeichnis von Nicht-DBA-Staaten bzw. 2 Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht: Die einzelnen Einkunftsarten h) Gemeinsame Vorschriften. 8,0 2a EStG BMF vom 8.9.2006 (BStBl I S. 497), Bilanzsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene BMF vom 29.1.2008 (BStBl I S. 317), Steuerliche Gewinnermittlung; Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Verpflichtungs-übernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung, Anwendung der Regelungen in § 4f und § 5 Absatz 7 Einkommensteuergesetz (EStG) BMF-Schreiben vom 16. 2012 3 EStG von den der Besteuerung nach § 22 Nr. 988 Die gesetzliche Grundlage hierfür schafft der § 24a EStG (Einkommensteuergesetz). 1 Nr. 380 7 EStR 1993 BMF vom 21.11.1994 (BStBl I S. 855), Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 und § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 bis 3 EStG; Berücksichtigung der Änderungen durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. 494 Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer), 4. 1 , 43 Abs. Lebensjahr schon am 31.12. des Vorjahrs vollendet. 570 Der Altersentlastungsbetrag wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens im Rahmen der Einkommensteuer­erklärung automatisch ermittelt. April 1996 – VIII R 13/95 – (BStBl 1998 II S. 325) BMF vom 28.4.1998 (BStBl I S. 583), Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang; Anwendung des BFH-Urteils vom 19. Ab wann wird der Altersentlastungsbetrag gewährt? Oktober 1998 – VIII R 69/95 – BMF vom 29.3.2000 (BStBl I S. 462), Behandlung der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft BMF vom 11.7.2011 (BStBl I S. 713), Realteilung; Anwendung von § 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG BMF vom 19.12.2018 (BStBl 2019 I S. 6), Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG, Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Umwandlungssteuergesetz vom 7.12.2006 (BGBl. 2 Satz 2 und des § 52 Abs. 2038 1 Satz 3 EStG unterliegenden Teilen der Leibrenten abzuziehen, soweit er diese nicht übersteigt. 1 und 2 EStG BMF vom 14.11.2001 (BStBl I S. 864), Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Absatz 1 Nrn. Lebensjahr vollendet hat. S 2265 § 24a Al­ter­s­ent­las­tungs­be­trag 1 Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. Die Abschaffung des Freibetrages für ältere Steuerpflichtige ist Bestandteil des am 1. 2015 Eine Übertragung nicht ausgeschöpfter Höchstbeträge zwischen Ehegatten ist nicht zulässig. 684 Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften, Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften. 5,6 Frühere Fassungen von § 24a EStG Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. 8,8 6,4 2009 Nur derjenige Partner, der die Altersvoraussetzung erfüllt, kann den Altersentlastungsbetrag erhalten und auch nur für die von ihm bezogenen Einkünfte. Juli 2018 – IX R 5/15 – (BStBl 2019 II S. 208, 213 und 194) BMF vom 5.4.2019 (BStBl I S. 257), Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG vom 7. 1 Nr. Nicht-DBA-Gebiete ohne Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Wertpapierveräußerungsgewinne, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung BMF vom 14.3.2006 (BStBl I S. 253), Ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge; hier: Anwendung des Beschlusses des Großen Senats vom 5.7.1990 (BStBl II S. 847) BMF vom 13.1.1993 (BStBl I S. 80) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 26.2.2007 (BStBl I S. 269), Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten – Aufgabe der sog. Renten sind durch die Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil und Pensionen durch den Versorgungsfreibetrag begünstigt – und auch für die übrigen Alterseinkünfte gibt es eine steuerliche Vergünstigung: Der Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG begünstigt alle Alterseinkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen. Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen, Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten, Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Zuwendungen an Unterstützungskassen Anlage 1 (zu § 4d Absatz 1), Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3, Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke), Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug, Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden, Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter, Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen, Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten, Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung, Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus, Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen, Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle, Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht, Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft, Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen, Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen, Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen, Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne, Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer, Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer, Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer, Pauschalisierung der Einkommensteuer durch Dritte, Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen, Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge, Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale, Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V, Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen, Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen, Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug, Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung, Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften, Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer, Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer, Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern, Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung, Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen, Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige, Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen, Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g, Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten, Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen, Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern, Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. 608 Nach § 24a EStG wird der Altersentlastungsbetrag einem Stpfl. 2 Buchstabe b Doppelbuchstaben cc und dd EStG BMF vom 22.8.2002 (BStBl I S. 827) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 1.10.2009 (BStBl I S. 1188) – Auszug –, Anwendung des § 10 Abs. 2 EStG zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung; Anwendung des BFH-Urteils vom 23. In diesem Fall wäre ja das 64. Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung, 4. Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum, 2b. Renten sind durch die Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil und Pensionen durch den Versorgungsfreibetrag begünstigt – und auch für die übrigen Alterseinkünfte gibt es eine steuerliche Vergünstigung: Der Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG begünstigt alle Alterseinkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen. 3 EStG zu kürzen. 2040, 38,4 Außer der Abgabe der Steuererklärung ist hierfür nichts notwendig. 2Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht: 3Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Zur Berechnung des Lebensalters siehe → Fristen und Termine. November 1994 (BStBl 1996 II S. 93) und vom 26. 3 LStR 2015). Die Berechnung des Altersentlastungsbetrags beim Lohnsteuerabzug hat keine Auswirkung auf die Berechnung im Veranlagungsverfahren (R 39b.4 Abs. 1.216 und neue Fassung (n.F.) Januar 2014 – IX R 37/12 - (BStBl 2015 II S. 631), vom 11. 20,8 342 Ein Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der einem Steuerpflichtigen gewährt wird, wenn er vor dem Beginn des Kalenderjahres, für das das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, das 64. Wie Beispiel 1, jedoch hat der Stpfl. Nach Maßgabe des § 24a Satz 2 EStG bleiben bestimmte Versorgungsbezüge bzw. 2014 Der Altersentlastungsbetrag gilt nicht für alle Einkunftsarten. 1.064 2011 1 Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. Juli 2010 – 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05 und 2 BvR 1738/05 (BStBl 2011 II S.86); Zuordnung von Veräußerungskosten BMF vom 20.12.2010 (BStBl 2011 I S. 16) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 16.12.2015 (BStBl 2016 I S. 10), Rückstellungen für Verpflichtungen zur Gewährung von Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls BMF vom 11.11.1999 (BStBl I S. 959), Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen im Rahmen des so genannten "Blockmodells" nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) BMF-Schreiben vom 11. 13,6 2035 32,0 Die gesetzliche Grundlage: § 24a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Lebensjahr vollendet hatte. Der Altersentlastungsbetrag ist eine der Steuervergünstigungen, die speziell ältere Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlasten soll. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, 4a. Altersentlastungsbetrag ist nach § 24a Satz 1 EStG ein Betrag von 40 v.H. 12,0 4,0 Nullbescheid - Klagebefugnis - Berücksichtigung verlusterhöhender ... Personalrabatt: Anwendbarkeit des § 8 Abs. 125 Entscheidungen zu § 24a EStG in unserer Datenbank: Altersentlastungsbetrag - Verstoß gegen Europarecht - grundsätzliche Bedeutung. Begriff der Einkommensteuer: Freibetrag, der einem Steuerpflichtigen gewährt wird, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64.Lebensjahr vollendet hatte (§ 24a EStG). Zu § 24a EStG R 24a. 19,2 1Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, ... Auf § 24a EStG verweisen folgende Vorschriften: Einkommensteuergesetz (EStG) … 14,4 114 November 2014 – IV R 1/11 – BMF vom 19.12.2016 (BStBl 2017 I S. 34), Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen BMF vom 24.5.2017 (BStBl I S. 820) unter Berücksichtigung der Ergänzung durch BMF vom 6.11.2017 (BStBl I S. 1455), Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen BMF vom 19.8.2013 (BStBl I S. 1087) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 10.1.2014 (BStBl I S. 70), vom 10.4.2015 (BStBl I S. 256), vom 1.6.2015 (BStBl I S. 475) und vom 4.7.2016 (BStBl I S. 645), Sonderausgabenabzug für im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung getragene Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge eines Kindes bei den Eltern nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG; BFH-Urteil vom 13. April 2009 (BGBl. 1. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer), 3. 532 Juli 2017 – IX R 36/15 –, vom 6. I S. 1266), in Kraft getreten am 31.07.2014 Gesetzesbegründung verfügbar. 0. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, 2a. § 24a Altersentlastungsbetrag. 1Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. 1.748 Juni 1994 (BStBl 1996 II S. 82), vom 22. April 2012 (BStBl 2017 II S. 1228) und vom 12. 2 Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht: April 2014 – IX R 45/13 - (BStBl 2015 II S. 635) BMF vom 27.7.2015 (BStBl I S. 581), Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden; BFH-Urteile vom 9.5.1995 – BStBl 1996 II S. 628, 630, 632, 637 –; vom 10.5.1995 – BStBl 1996 II S. 639 – und vom 16.7.1996 – BStBl II S. 649 – sowie vom 12.9.2001 – BStBl 2003 II S. 569, S. 574 – und vom 22.1.2003 – BStBl II S. 569 BMF vom 18.7.2003 (BStBl I S. 386), Anschaffungsnahe Herstellungskosten im Sinne von § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG; BFH-Urteile vom 14. Nach § 24a EStG wird der Altersentlastungsbetrag einem Stpfl. Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, 5. 456 1.292 38 Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist der Altersentlastungsbetrag jedem Ehegatten, der die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt, nach Maßgabe der von ihm bezogenen Einkünfte zu gewähren (BFH vom 22.9.1993 – BStBl 1994 II S. 107). Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2; Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a; Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b; Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1, soweit § 22 Nummer 5 Satz 11 anzuwenden ist; Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a.