3. In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in 13 der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“) 18,– Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben 16 Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag in Zeile 23) 30,– 17 Ausländische Kapitalerträge 34,– In den Zeilen 16 und 17 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen Die 260 € entsprechen damit genau dem Betrag, den ich vom Sparerpauschbetrag nutze – zumindest dem, was in Zeile 12 angegeben wird. Du musst die 2.000,00 $ schon in Euro umrechnen. 3- Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben 4 – Sparer-Pauschbetrag. In den folgenden Zeilen tragen Sie bitte dann getrennt nach Fondsart die Ihnen in 2020 zugeflossenen Ausschüttungen aus Investmentanteilen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Hallo, ist es ausreichend bei der Anlage KAP einfach nur die Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden, Inländische Kapitalerträge) zu erklären, also ohne die Angabe der bereits über die Bank automatisch abgeführten Erträge Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 und 13), 5. Anlage KAP-INV. Die Angaben sind dem Feststellungsbescheid der Gesellschaft zu entnehmen. Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 14 bis 19), ohne Investmenterträge lt. Anlage KAP-INV, 6. 13 der Anlage KAPnichterklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. Wollen Sie die laufenden Erträge aus Investmentanteilen erfassen? Im Übrigen steht in der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP folgendes: Erklären Sie in den Zeilen 14 bis 19 Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. 15 der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. 13 der Anlage KAPnichterklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. Wenn Sie laufende Erträge aus Investmentanteilen erfassen wollen, wählen Sie bitte "ja" aus.. „0“) 18,– Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 19) EUR 14 30,– 15 Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 58) 34,– Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 19) EUR 14 30,– 15 Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 58) 34,– In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen 16 i. S. d. § … „0“) 18,– Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben – ohne Investmenterträge lt. Anlage KAP-INV – Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 19) EUR 14 30,– 15 Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. … Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 7 bis 11), 4. Die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge … Allerdings akzeptiert manche Steuersoftware dieses Vorgehen nicht und möchte dan 7-13 ausgefüllt haben. 4 – Sparer-Pauschbetrag 5 – Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterlie-gen (Zeile 20 bis 27), 7. „0“) 18,– Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben – ohne Investmenterträge lt. Anlage KAP-INV – Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. … D.H. die Thesaurier in "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben", den in Anspruch genommenen Pauschbetrag in 15. Seite 1: Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Anlage KAP-INV Zeilen 1–8) Die Angaben sind der Steuerbescheinigung der Depotbank zu entnehmen. Erklären Sie in den Zeilen 7 bis 11 und / oder 33 bis 37 Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, erläutern Sie bitte durch Ankreuzen in Zeile 4 und / oder Zeile 5, ob Sie die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge wünschen. Hinweis: Bei bestimmten Erträgen sind zusätzlich die Anlage KAP-INV (betrifft Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) bzw.