Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. StVZO 3. ließen sie zu. ließen sie zu. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen sie zu. Gütern an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Fest­gestellte Achslast: ...... kg. ... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. §30a StVZO: Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors §30b StVZO: Berechnung des Hubraums §30c StVZO: Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme §30d StVZO: Kraftomnibusse §31 StVZO: Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge §31a StVZO: Fahrtenbuch - mal anders. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer Fahrzeug­kombination an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Festgestelltes Gesamt ­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG.Nutzung oder Vervielfältigung von Textauszügen oder Abbildungen, egal in welchem Umfang, nur mit vorheriger Zustimmung des Autors. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Lenk­einrichtung Mängel aufwies, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/ Anhängers an, obwohl es/ er unzu­lässig auf einer Achse mit Diagonal – und mit Radial­reifen ausgerüstet war, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs (außer Mofa)/ Anhängers an, obwohl die Reifen mangel­haft waren, bzw. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs mit gefähr­lichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Sollten während einer Kontrolle Mängel und Verstöße gegen die Ordnung festgestellt werden, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen, hilft die Ausrede “Den hab ich so übernommen!” nicht. § 31 StVZO besagt, dass der Führer eines Fahrzeugs in der Lage sein muss, dieses selbstständig zu leiten. Es kam zum Unfall. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Es kam zum Unfall. ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: ...... kg. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen sie zu. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungs­pflichtigen Lkw mit gefähr­lichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vor­geschriebenen Geschwindigkeits­begrenzer ausgerüstet war, bzw. Zulässige Anhängelast: ...... kg. (Kfz bis 7,5 t). Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzu­führendes Erste-Hilfe-­Material an, bzw. Der Halter muss ihn daran hindern. Nicht selten werden auf Deutschlands Straßen Lkw aus dem Verkehr gezogen, weil etwa Bereifung und Bremsvorrichtungen nicht mehr die nötige Verkehrssicherheit gewährleisten und die Vorrichtungen nicht der StVZO entsprechen. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. Dieser ist außerdem dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug (oder das Fahrzeuggespann) und die Ladung vorschriftsmäßig sind. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraft­omnibusses mit Fahrgästen an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer kennzeichnungs­pflichtigen Zugmaschine/ Sattelzug­maschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer ausgeschaltet war, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ KOM mit Fahrgästen bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen, ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. Es ist also auch möglich, dass für alle auf den Fahrzeughalter zugelassenen Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu führen ist. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften §69a Ordnungswidrigkeiten. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen, ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. (Kfz über 7,5 t). Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. Der Halter darf niemanden ans Steuer lassen, der keinen Führerschein besitzt oder der seinen Führerschein temporär abgeben musste. ließen sie zu. Gefährd… Es kam zum Unfall. Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge. (Fahrzeug­kombination bis 7,5 t m. gef. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahr­zeugen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahr­zeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer kennzeichnungs­pflichtigen Zugmaschine/ Sattelzug­maschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer auf eine unzulässige Geschwindig­keit eingestellt war, bzw. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet. 1. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. Die Verjährungsfrist nach OWiG beträgt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, gemäß § 31 Abs. ließen sie zu. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen, ... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Gütern), Konsum von Rauschmitteln (Alkohol und andere Drogen), Konsum von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können, gesundheitliche Einschränkungen (z. § 31 StVO 1960 Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs. Zulässige Anhängelast: ...... kg. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer kennzeichnungs­pflichtigen Zugmaschine/ Sattelzug­maschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vor­geschriebenen Geschwindigkeits­begrenzer ausgerüstet war, bzw. Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen. ließen sie zu. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. Zulässige Anhänge­last: ...... kg. ließen sie zu. Gütern), Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. aufheben: Stellen Sie als Halter bei einem Ihrer Fahrer derlei Einschränkung fest, dürfen Sie ihm die Leitung des Fahrzeuges nicht gestatten. betriebs­bereiter Warn­leuchte aus­gestattet war, bzw. Gütern), ... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Lastkraft­wagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. Die Bußgeldbehörde kann dem Fahrzeughalter aufgeben, für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu führen (§ 31a Abs. ... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Auch die unsachgemäße Sicherung der Ladung – ebenso wie Überladung – kann als Gefährdung des Straßenverkehrs zu Sanktionen führen. auch für eine kürzere Zeit auf Ihr Auto verzichten, sind Sie nicht verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen. ... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. ... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Beispiel: Die Frist für die nächste HU endet laut Prüfplakette im … Kontrollgerät, § 55 StVZO (Einrichtungen für Schallzeichen), § 30 StVZO (Beschaffenheit der Fahrzeuge), § 35b StVZO (Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge), § 56 StVZO (Rückspiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht), § 49a StVZO (Lichttechnische Einrichtungen), § 47c StVZO (Der Auspuff und die Ableitung von Abgasen). ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. ließen sie zu. Gütern an, obwohl die zul. (Kfz über 7,5 t m. Anhänger). ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahr­zeugs wesentlich beein­trächtigt war, bzw. 2. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg. ließen sie zu. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Unternehmer, die ihre Fahrer mit Fahrzeugen fahren lassen, die rein theoretisch keine Zulassung erhalten würden, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. (1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der … dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ... um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge. Es kam zum Unfall. Zulässige Anhängelast: ...... kg. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl dessen Ein­richtungen zur Ver­bindung von Fahr­zeugen nicht den Vor­schriften entsprachen, bzw. Der dritte Abschnitt befasst sich mit Zuständigkeiten, Übergangsregelungen und Verstößen gegen die zuvor beschriebene Ordnung. ließen sie zu. Hat ein Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen, erhält der Halter im Anschluss daran einen Anhörungsbogen.Auch ein Zeugenfragebogen kann eintreffen. ließen sie zu. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. (Kfz bis 7,5 t m. Anhänger). Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs an, obwohl das Fahrzeug nicht mit vor­geschriebenem Warn­dreieck bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Gütern) Zulässige Anhänge­last: ...... kg. ließen sie zu. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. ließen sie zu. ließen sie zu. (Kfz m. Anhänger über 2 t). Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftomnibusses/ eines Lkw/ einer Zugmaschine/ einer Sattel­zugmaschine mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer auf eine unzulässige Geschwindig­keit einge­stellt war, bzw. ließen sie zu. Verpflichtungen von Halter und Fahrer vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs, § 35a StVZO – Gurt- und Sicherheitsysteme, § 57b StVZO – Fahrtenschreiber bzw. Es kam zum Unfall. ließen sie zu. ließen sie, Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent, Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefähr­lichen Gütern/ Kraft­omnibusses mit Fahr­gästen an, obwohl dessen Reifen keine vorschrifts­mäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine aus­reichende Profil- oder Einschnitt­tiefe besaß, bzw. 3 S 15.880 Ein solches „Recht“ widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen (vgl. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. III. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. Sie führten das Fahrzeug/ die Fahrzeug­kombination, ohne zur selbst­ständigen Leitung geeignet zu sein. 2 StVZO). ließen sie zu. Dafür muss auch der Halter des Fahrzeugs sorgen. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ KOM mit Fahrgästen bzw. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach den Nummern 2 bis 5 stehen, 7. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Zuges mit gef. § 31 stvzo § 31b StVZO VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2015, Az. Folgende Punkte können die Eignung des Fahrers für das Führen eines Fahrzeuges herabsetzen bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl mitführ­pflichtige licht­technische Ein­richtungen nicht den Vor­schriften entsprachen, bzw. Dies gilt auch für Firme… kg. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. L 300 vom 14.11.2009, S. 1; L 348 vom 4.12.2014, S. 31), 4. den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles, 5. den Transport von lebenden Bienen, 6. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Nein. Da die Verkehrssicherheit hierbei für alle Verkehrsteilnehmer gefährdet ist, drohen mitunter hohe Bußgelder. Wir haben verschiedene Beispiele und Möglichkeiten der Ahndung im Beitrag zusammengefasst.Wenn die Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Sinne der Spezialparagraphen der StVZO nicht anwendbar sind, die Fahrzeuge aber Mängel aufweisen, so muss der § 30 StVZO als Auffangtatbestand … (Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. Sind Sie also beauftragt, einen Lkw zu führen, müssen Sie sichergehen, dass dieser den Vorschriften der Verordnung entspricht. Es kam zum Unfall. ließen sie zu. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kfz mit gef. § 31 StVZO: Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge. ließen sie zu. § 30 StVZO ist eine Grundregel für die Beschaffenheit von Fahrzeugen aller Art. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. (Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Zulässige Anhängelast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achs­last des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Zulässige Achslast: ...... kg. Rechtliche Hinweise: Sämtliche Texte und Abbildungen auf dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht bzw. ließen sie zu. Gütern an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Gemäß § 31a Absatz 3 StVZO müssen Sie das ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch auf Verlangen der zuständigen Stelle oder einer berechtigten Person vorzeigen können. Fest­gestelltes Gesamtgewicht/ Fest­gestellte Achslast: ...... kg. Es kam zum Unfall. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vor­schrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Teil 3 der StVO: Durchführungs-, Bußgeld- und weitere Vorschriften, Anlage. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/ einer Fahrzeug­kombination an, obwohl die zuge­lassene Breite um ..,.. m über­schritten war, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. Es kam zum Unfall. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. 31 bis 40 km/h innerorts: 160. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. Die Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen. Es kam zum Unfall. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs an, obwohl die Gültigkeits­dauer der letzten Prüfung des vor­geschriebenen Fahrt­schreibers bzw. (Kfz m. Anhänger über 2 t). Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/ einer Fahrzeug­kombination an, obwohl die zuge­lassene Länge über alles um ..,.. m über­schritten war, bzw. HGB 4. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Mofas an, obwohl dessen Reifen keine vorschrifts­mäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine Profil- oder Einschnitt­tiefe besaß, bzw. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftomni­busses mit Fahrgästen/ kennzeichnungs­pflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer auf eine unzu­lässige Geschwindig­keit eingestellt war, bzw. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. Bei einem Verstoß droht laut 31 a StVZO ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. ließen sie zu. StVO 2. Das Fahrtenbuch richtet sich an den Fahrzeughalter.Er muss wissen, wer wann mit seinen Kfz gefahren ist. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere. Gütern an, obwohl das zul. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. Es kam zum Unfall. geschaltet waren, bzw. Paragraph 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zeigt hierzu Vorschriften auf. ließen sie zu. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die einen Punkt in Flensburg zur Folge hat, kann es bereits zur Fahrtenbuchauflage kommen. ließen sie zu. ließen sie zu. Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Haben Sie einen Fehler beim Führen des Fahrtenbuches gemacht, es verloren oder die Fahrtenbuchauflage nicht beachtet, kann ein Bußgeld von 100 Euro drohen. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeug­kombination an, obwohl die zugelassene Höhe über alles um ..,.. m über­schritten war, bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Dies gilt für Autofahrer ebenso wie für Transportfahrer. Der Fahrer darf das Fahrzeug nicht alkoholisiert steuern. “Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.”(§ 31 Abs. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beein­trächtigt war, bzw. Die StVZO unterscheidet zwischen 3 verschiedenen Betriebserlaubnissen: 1. Zulässige Anhänge­last: ...... kg. ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu. ließen sie zu. Gütern an, obwohl die zul. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. So wie. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs (außer Mofa)/ Anhängers an, obwohl die Reifen mit Spikes aus­gestattet waren, bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. B. hohes Fieber, Schwindel). 2 Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses unter Verstoß gegen die Vor­schrift über mitzu­führendes Erste-Hilfe-­Material an, bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. 31 bis 40 km/h außerorts: 120. Es gibt es eine Vielzahl von Übertretungen, bei denen sich im neuen Bußgeldkatalog gegenüber dem alten nichts geändert hat und daher der Bescheid - zumindest aus diesem Grund - nicht zu beanstanden ist. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner oder prüfen Sie in der Bußgeldtabelle (innerorts oder außerorts), mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen. ließen sie zu. § 31 a StVZO Fahrtenbuch - Ähnliche Themen Licht, StVO, StVZO etc. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. § 31 Sport und Spiel (1) 1 Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Sie sind geblitzt worden?