Dezember 2008 hinaus fortgelten oder von Anwendungsrelevanz sind (Auswahl) sowie abgelöste Regelungen der zum 1. Aktualisierungslieferung – 1. – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2015 bis 2019, ARE 23 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Konzern und Dienststellenverbund „Die Zieglerschen e.V. April 2018 einschließlich ergänzender Bestimmungen, Teil 6 Ergänzende Arbeitsrechtliche Regelungen, Anlage 16 Sonderregelung für ABM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, ZWR 7 Arbeitsrechtsregelung für die AVR-Anwender über die Grundvergütung für Mitarbeiter nach Berufsgruppeneinteilung A, ZRW 23 Sonderregelung für Integrationsprojekte, Sonderregelung für Einrichtungen der Qualifizierungs- und Beschäftigungsbranche (SR EQB), Teil 7 Arbeitsrechtliche Regelungen für einzelne Einrichtungen, Arbeitsrechtliche Regelung für die Diakonie-/Sozialstation Mössingen-Bodelshausen-Ofterdingen gemeinnützige GmbH, Mössingen für Arbeitsverhältnisse, in denen die KAO als Anstellungsgrundlage Anwendung findet, ARE 1 Regelung zur Bestandsicherung für das Altenpflegeheim der Stiftung Karlshöhe, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens, ARE 2 Regelung zur Bestandsicherung für die Stiftung Evangelisches Altenheim Ludwigsburg im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 3 Regelung zur Bestandssicherung für den Verein Berneuchener Haus e.V., Sulz am Neckar, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens. 1 BT-B 1.3.2018 – 31.3.2019, Anlage C (VKA) zu § 52 Abs. Baden-Württemberg, Bayern, Mitte, Nord und Nordrhein-Westfalen FAKTENBLATT VERGÜTUNG ... gruppe S 11b der Anlage 33 zu den AVR* eingruppiert. Januar 2021. Besondere Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst, § 28a Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Anlage C (VKA) zu den AVR-Württemberg – Erstes Buch – und weitere Regelungen, § 28b Besondere Regelungen für am 30. P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. Baden-Württemberg hat die Entgelttabelle für die zweite Jahreshälfte 2020 vorgelegt. Dezember 2016 neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergütungsgruppe I AVRWürttemberg in der am 31. – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2023 bis 2025, ARE 25 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Evangelischen Verein für Altenhilfe e.V., Tuttlingen, für die Jahre 2015 bis 2018, ARE 27 Sonderregelung zur Bestandssicherung für das Seniorenzentrum Melanchthonhaus, Schwäbisch Gmünd, der Stiftung Evangelische Altenheimat, Stuttgart für die Jahre 2015 bis 2017, ARE 28 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Ausbildung &Service GmbH, Gammertingen, ARE 29 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Fachkliniken gGmbH, Gammertingen, ARE 30 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Textilservice gGmbH, Gammertingen, ARE 30a Regelung zur Bestandssicherung für das Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH, Waiblingen, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 31 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Alexander-Stift Dienste für Senioren gGmbH, Großerlach-Neufürstenhütte, ARE 32 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DIAK Altenhilfe gGmbH, Schwäbisch Hall, ARE 33 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wilhelmshilfe GmbH, Göppingen, ARE 34 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eva: Jugendhilfe Heidenheim – eine Betriebsstätte der eva: Jugendhilfe Neue Wege gGmbH, ARE 34a Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenheimat gemeinnützige GmbH, Stuttgart, ARE 35 Regelung der Zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Wohnstift Mönchfeld gGmbH ab 01.07.2017, ARE 36 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH, Stuttgart, ARE 37 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Heimstiftung GmbH, der Evangelischen Heimstiftung Württemberg GmbH und der Start GmbH – Stephanuswerk Isny Arbeit Rehabilitation Training, ARE 38 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bad Sebastiansweiler GmbH, Mössingen, und der Rehabilitation-Therapie-Pflege GmbH (RTP-GmbH), Mössingen, im Gemeinschaftsbetrieb, ARE 39 Arbeitsrechtliche Regelung zur Zahlung des Leistungsentgelts für die Jahre 2016, 2017 und 2018 im Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, ARE 40 Arbeitsrechtliche Regelung zur dauerhaften Sicherung der Leistungsangebote für das Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, ARE 41 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samariter GmbH, Nürtingen, ZRW 03 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Befreiung für die Anstalt Stetten, Heime und Ausbildungsstätten für Behinderte. 2Die Einmalzahlung nach Satz 1 wird mit dem Tabellenentgelt für den Monat Juli ausgezahlt. Mai 2020 Seite 5 von 192 . Avr Bayern Diakonie 2019. SGB VIII, gültig ab 1. 2§ 24 Abs. Januar 2009. (2) Abweichend von § 16 (VKA) Abs. ANLAGE 2 ENTGELTTABELLE 63 ... Januar 2020 64 gültig ab 1. Zusätzlich gibt es verschiedene regionale Richtlinien einschließlich Tarife, die davon abweichen. (7) 1Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 4 eingruppiert sind, erhalten zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. Anästhesiepflegekräfte, – entsprechende Tätigkeiten mit Verantwortlichkeit für die fachgerechte Lagerung in der großen Chirurgie, – vorbereiten der Herz-Lungen-Maschine und herangezogen werden zur Bedienung der Maschine während der Operation, – entsprechende Tätigkeiten in Einheiten für Intensivmedizin, – in erheblichem Umfange der Ärztin bzw. § 6 der Anlage 8a AVR), der Zeitzuschläge (§ 20a AVR), der Krankenbezüge (§ 24 AVR), des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 28a AVR), der zusätzlichen Altersversorgung (§ 27 AVR), An die Stelle des Allgemeinen Teils tritt Teil 2 der AVR-Württemberg – Erstes Buch –. Abschnitt. ZRW 13 Ergänzung des § 9 Abs. Entgelttabelle, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld 2020 . 4 BT-B Bereitschaftsdienstentgelt, Teil 4.1 Bestimmungen zum TVAöD – Allgemeiner Teil (AT) –, § 1a Geltungsbereich des Besonderen Teils, § 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung, § 7 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, § 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, § 12a Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, § 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, § 20a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils, Anlage 1 zu § 2 Abs. Januar 2020 - 31. § 13 Vorübergehende und vertretungsweise Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit, § 31 Sonderregelung für unkündbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Hauswirtschafltiche, handwerkliche, technische Dienste, Ärztliche und medizinisch-technische Dienste, Anlage 1b Berufsgruppeneinteilung K Pflegedienst, Anlage 2b-K Tabelle der Gesamtvergütungen, Anlage 3a-B/L und -K Tabelle der Grundvergütungen, Anlage 3b-B/L und-K Tabelle der Gesamtvergütungen, Anlage 4a-B/L und -K Vergütungstabelle H 1, Anlage 4b-B/L und -K Vergütungstabelle H 2, Anlage 7-B/L und -K allgemeine Zulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Teil 4.4 alt AVR-Wü/I Bestimmungen zur vorläufigen Weitergeltung der Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten nach abgelegtem Examen, AVR-Württemberg-Online ist ein Angebot des Otto Bauer Verlags. Oktober 2020 weitere 2,0 Prozent und zum 1. 3§ 24 Abs. 1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die nach einer Einübung ausgeführt werden können Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten Tätigkeiten (Anm.1) in Die Entgelttabelle 2020 TVöD Pflege ist Ende August 2020 ausgelaufen. – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2023 bis 2025, ARE 25 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Evangelischen Verein für Altenhilfe e.V., Tuttlingen, für die Jahre 2015 bis 2018, ARE 27 Sonderregelung zur Bestandssicherung für das Seniorenzentrum Melanchthonhaus, Schwäbisch Gmünd, der Stiftung Evangelische Altenheimat, Stuttgart für die Jahre 2015 bis 2017, ARE 28 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Ausbildung &Service GmbH, Gammertingen, ARE 29 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Fachkliniken gGmbH, Gammertingen, ARE 30 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Textilservice gGmbH, Gammertingen, ARE 30a Regelung zur Bestandssicherung für das Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH, Waiblingen, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 31 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Alexander-Stift Dienste für Senioren gGmbH, Großerlach-Neufürstenhütte, ARE 32 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DIAK Altenhilfe gGmbH, Schwäbisch Hall, ARE 33 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wilhelmshilfe GmbH, Göppingen, ARE 34 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eva: Jugendhilfe Heidenheim – eine Betriebsstätte der eva: Jugendhilfe Neue Wege gGmbH, ARE 34a Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenheimat gemeinnützige GmbH, Stuttgart, ARE 35 Regelung der Zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Wohnstift Mönchfeld gGmbH ab 01.07.2017, ARE 36 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH, Stuttgart, ARE 37 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Heimstiftung GmbH, der Evangelischen Heimstiftung Württemberg GmbH und der Start GmbH – Stephanuswerk Isny Arbeit Rehabilitation Training, ARE 38 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bad Sebastiansweiler GmbH, Mössingen, und der Rehabilitation-Therapie-Pflege GmbH (RTP-GmbH), Mössingen, im Gemeinschaftsbetrieb, ARE 39 Arbeitsrechtliche Regelung zur Zahlung des Leistungsentgelts für die Jahre 2016, 2017 und 2018 im Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, ARE 40 Arbeitsrechtliche Regelung zur dauerhaften Sicherung der Leistungsangebote für das Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, ARE 41 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samariter GmbH, Nürtingen, ZRW 03 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Befreiung für die Anstalt Stetten, Heime und Ausbildungsstätten für Behinderte. Übergangs- und Schlussvorschriften, Anhang zu § 6 AVR-Wü/II Ergänzende Überleitungsregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich des Teils 3.2 der AVR-Württemberg/I – Besonderer Teil Krankenhäuser einschließlich ergänzender Bestimmungen (BT-K) – fallen, Strukturausgleiche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, I. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme des Pflegepersonals im Sinne der Anlage 1b AVR-Württemberg in der am 31.Dezember 2008 geltenden Fassung, II.