Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Über die Zulässigkeit von lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrzeug entscheiden dabei allgemeine EU-Richtlinien. ... Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom, Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)? Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Denn wir sind der Meinung, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und fit hält, sondern noch mehr ist: Radfahren ist aktive, lustvolle Mobilität für Körper und Geist. Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite. (ADFC) können diese jedoch genutzt werden. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Wird damit taugliches Fernlicht fürs Fahrrad in Zukunft käuflich zu erwerben sein? Nicht alles, was man fürs Fahrrad kaufen kann, bringt Sicherheit oder ist erlaubt. Eine funktionierende Lichtanlage: § 67 der StVZO (“Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern”) setzt an jedem Fahrrad, welches am Straßenverkehr teilnimmt, einen weißen Frontscheinwerfer und einen roten Rückstrahler Voraus. (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Die TAs werden nur auszugsweise wiedergegeben. (12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit. (7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit, mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder, ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades. Für alle Fahrrad-Anhänger, die breiter als 60 cm sind, gelten die folgenden Vorgaben 1. (2) 1 Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Doch das scheinbar uferlose Angebot eines einzelnen Ladens kann überfordern und im schlechtesten Fall zum Fehlkauf führen. Viele Jahre lang war das Thema immer wieder umstritten. Zwei Reflektoren (weiß) an der Vorderseite 2. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen sind m 87 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge (ABl. Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Alles was du wissen musst, wenn dein Fahrrad ein Ganzjahresfahrzeug ist! Ist der Anhänger breiter als 1 Meter, ist eine Frontleuchte (weiß) an der linken Ecke vorgeschrieben. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. (2) Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Der Verkäufer hat diesen oder einen gleichartigen Artikel, Dieser Betrag enthält die anfallenden Zollgebühren, Steuern, Provisionen und sonstigen Gebühren. An den Lenkerenden darf man sie nicht anbringen, es sei denn, man fährt ein Liegefahrrad oder mehrspuriges Fahrrad, wo man das Handzeichen schlecht sieht. (ohne Foren!) Das nicht nur bei Dunkelheit sondern auch tagsüber bei schönstem Sonnenschein und 30 Grad Celsius. Und der Bundesrat war sogar so schlau, dazu gleich § 23 StVO anzupassen, indem er dort die zugehörige Regel für Radfahrer entfernte. E… (2) Seit 2017 leitet Karen das Urban Independence Magazin. (3) 1 Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Zwei Reflektoren (rot) an der Rückseite 3. Technische Anforderungen Die ,,Technische Anforderungen`` (TA) ergänzen die StVZO und beschreiben Anforderungen und Prüfungen besonders von lichttechnischen Einrichtungen im Straßenverkehr. (5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes: für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden; der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen; Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein; anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. 4 Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich oder hauptsächlich durch die Muskelkraft der auf ihm befindlichen Person, insbesondere mithilfe von Pedalen, angetrieben wird. Denn wir sind der Meinung, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und fit hält, sondern noch mehr ist: Radfahren ist aktive, lustvolle Mobilität für Körper und Geist. Zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen sind m (10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden. (5) Es reicht also nicht aus eine Beleuchtung zu besitzen, sie muss richtig montiert und betriebsbereit sein. Wer sich ein neues Fahrrad zulegt sollte sich vorher gut informieren. Retroreflektierende Folien gelten als lichttechnische Einrichtungen. Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern; 1 2. Darauf weist auch dieser Artikel hin. von Karen Rike Greiderer. 3 Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der … Kurz: Radfahren ist Lebensqualität, Radfahren ist clever und Radfahren macht Lust auf mehr … Die einschneidendste Änderung versteckt sich tief in Absatz 2 Satz 4 des § 67 StVZO »Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern«: »Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.« Man muss diesen Satz zwischen anscheinend entgegengesetzen Sätzen wie »Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie … 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. 2Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. bei einer Breite des Anhängers von mehr als 600 mm mit zwei paarweise angebauten weißen Rückstrahlern mit einem maximalen Abstand von 200 mm zur Außenkante. (3) Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Fahrräder, Pedelecs und Zubehör: Prüfungen nach nationalen und internationalen Standards, wie z.B. Als lichttechnische Einrichtungen werden in dieser Norm die Scheinwerfer, die Rücklichter und die rückstrahlenden Einrichtungen bezeichnet. Im Segment der Fahrrad-Technik ist die Beleuchtung ein wichtiges und viel diskutiertes Zubehör. Fahrrad kaufen leicht gemacht. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung und während ihres Betriebs fest angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein.Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. mit zwei roten Rückstrahlern der Kategorie „Z“ mit einem maximalen Abstand von 200 mm zur Außenkante, mit ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an Reifen oder Felgen oder Rädern oder, mit weiß retroreflektierenden Speichen (jede Speiche) oder Speichenhülsen (an jeder Speiche) an jedem Rad oder. (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Es darf nur nicht so eingestellt werden, dass der Lichtkegel ansteigt und somit in einiger Distanz vor dem Fahrrad so hoch kommt, dass er direkt ins Auge eines entgegenkommenden Verkehrsteilnehmers fällt. § 49a StVZO - Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine DIN EN 14764, EN 14765, EN 14766 und EN 14781 und GS-Zeichen. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. (2) Fahrradanhänger müssen mindestens mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein: Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. de.rec.fahrrad. 69a, 67 StVZO (Fahren ohne vorschriftsmäßige lichttechnische Einrichtungen) nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellt, hat jeder Polizist einen Ermessensspielraum. Und vor allem, wie wirkt selbiges dann in Zusammenspiel mit den ... neue Lichttechnische Einrichtungen' (Newsgroups und Mailinglisten) 225 Antworten Die neue STVZO für Fahrräder. Eine funktionierende Lichtanlage: § 67 der StVZO (“Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern”) setzt an jedem Fahrrad, welches am Straßenverkehr teilnimmt, einen weißen Frontscheinwerfer und einen roten Rückstrahler Voraus. 2 Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. In Berlin fällt ein Radfahrer schon positiv auf, wenn er überhaupt irgendwie Licht am Rad hat und sei es nur ein Teelicht. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen. Es darf nur nicht so eingestellt werden, dass der Lichtkegel ansteigt und somit in einiger Distanz vor dem Fahrrad so hoch kommt, dass er direkt ins Auge eines entgegenkommenden Verkehrsteilnehmers fällt. Die leidenschaftliche Pedalistin hat bereits einige (Welt-)Reisekilometer im Radsattel gesammelt. Sobald ein Fahrrad in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, muss dieses eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllen. (2) Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Absatz 2 gilt nicht für Fahrradanhänger, die vor dem 1. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet man die lichttechnischen Einrichtungen von Fahrzeugen, die notwendig sind, um bei Dämmerung, Dunkelheit oder bei schlechten Witterungsverhältnissen gesehen zu werden und selbst genug zu sehen.Dabei gibt es bei allen Fahrzeugen eine Standardbeleuchtung, die für die jeweilige Fahrzeugart vorgeschrieben ist. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Für abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich oder hauptsächlich durch die Muskelkraft der auf ihm befindlichen Person, insbesondere mithilfe von Pedalen, angetrieben wird. ausgerüstet sein. 30.04.2008Die edel gefräste kleine Engländerin geht nicht gerne früh ins Bett. Folgender Satz im § 67 (2) ist aber wichtig: Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. (3) 1 Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. 30.04.2008Die edel gefräste kleine Engländerin geht nicht gerne früh ins Bett. Re: StVZO: neue Lichttechnische Einrichtungen Als lichttechnische Einrichtungen werden in dieser Norm die Scheinwerfer, die Rücklichter und die rückstrahlenden Einrichtungen bezeichnet. 3 W/6 V, Batterie mit Nennspannung 6V), wobei es nicht notwendig ist, dass beide Lichtquellen gleichzeitig einschaltbar sind. (2) Fahrradanhänger müssen mindestens mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein: Dynamo am Fahrrad, oder nicht? Die Festlegungen der DIN 14502-3. In Österreich und der Schweiz ist der Gesetzgeber nicht so eingreifend. Ist ja der Hit: Man darf an sein Fahrrad künftig Fahrtrichtungsanzeiger anbauen. • §67: Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad • §22a: Zulassungsbestimmungen für lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen English (US) Insbesondere auch die sogenannten „Lichttechnischen Einrichtungen“, wozu sowohl aktive Leuchten wie Front- und Rücklicht zählen, als auch Rückstrahler. Zuletzt geändert am Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel zählen dazu. Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern. Da lichttechnische Einrichtungen erhebliche Außenwirkung haben und Signalcharakter aufweisen, ist eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vorgeschrieben. (2) Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. §67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Als lichttechnische Einrichtungen werden in dieser Norm die Scheinwerfer, die Rücklichter und die rückstrahlenden Einrichtungen bezeichnet. Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den. 1 StVZO heißt es: „Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.“ Als lichttechnische Einrichtungen werden in dieser Norm die Scheinwerfer, die Rücklichter und die rückstrahlenden Einrichtungen bezeichnet. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Aufs Fahrrad übertragen bedeutet das: Ein Frontlicht kann durchaus hell sein. §67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. (6) gestartet 2004-01-23 20:50:48 UTC. §67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Anhänger, die nicht breiter als 1 000 mm sind, dürfen mit einer Leuchte für weißes Licht nach vorne ausgerüstet werden. 87 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge (ABl. Fahrradanhänger müssen mindestens mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein: (3) einer weiteren Leuchte für rotes Licht nach hinten auf der rechten Seite oder, Fahrtrichtungsanzeigern, genehmigt nach der Regelung Nr. nur exakte Wortphrase  |  Foren durchsuchen, §67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern. § 67a Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern (1) An Fahrradanhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Kurz: Radfahren ist Lebensqualität, Radfahren ist clever und Radfahren macht Lust auf mehr … 26 Denn in der Ausrüstungsvorschrift des § 67 Abs. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. bei einer Breite des Anhängers von mehr als 1 000 mm zusätzlich mit einer Leuchte für weißes Licht auf der linken Seite, mit einer Schlussleuchte für rotes Licht auf der linken Seite, falls mehr als 50 Prozent der sichtbaren leuchtenden Fläche der Schlussleuchte des Fahrrads durch den Anhänger verdeckt wird oder falls der Anhänger mehr als 600 mm breit ist und. (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. (§ 67 StVZO, Absatz 1) zur Verwirrung, ob ansteckbare Leuchtmittel erlaubt seien. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. • §67: Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad • §22a: Zulassungsbestimmungen für lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen English (US) Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern. Da ein Verstoß gegen §§ 24 StVG i.V.M. Unabhängig von der Breite dürfen Anhänger mit. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein. Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! In Paragraph 67 der StVZO wird geregelt, wie die lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern auszusehen haben. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich oder hauptsächlich durch die Muskelkraft der auf ihm befindlichen Person, insbesondere mithilfe von Pedalen, angetrieben wird. kenntlich gemacht sein. Gehe zu Seite: 29.03.2016, 10:52 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern # 1. L 166 vom 18.6.2013, S. 88), oder, zwei weiteren zusätzlichen roten nicht dreieckigen Rückstrahlern nach hinten wirkend mit einem maximalen Abstand von 200 mm zur Außenkante. 69a, 67 StVZO (Fahren ohne vorschriftsmäßige lichttechnische Einrichtungen) nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellt, hat jeder Polizist einen Ermessensspielraum. 2 Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein. 2 Für abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4. In Berlin fällt ein Radfahrer schon positiv auf, wenn er überhaupt irgendwie Licht am Rad hat und sei es nur ein Teelicht. Da ein Verstoß gegen §§ 24 StVG i.V.M. Rückstrahler müssen weiterhin auch tagsüber am Fahrrad angebracht sein.

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